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 Ja, am Montag geht es auch in meinem Kosmetikstudio wieder los...:-)

Mein Luftsprung hält sich noch etwas in Grenzen, da es noch ein paar Unklarheiten gibt, die einem wirklich niemand ! beantworten kann. 

Für Gesichtsbehandlungen ist, ein höchstens 24 h alter, Schnell- oder Selbsttest, erforderlich.

 Es muss sich um ein in  der Coronatestverordnung vorgesehenen Testverfahren handeln. 

Das Ergebnis muss von einer in der Coronatestverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. 

Wie das organisatorisch ablaufen kann, muss sich noch zeigen...

4 Bundesländer arbeiten ja schon seit einer Woche ohne diese Vorgabe...Ich schlage vor, wir telefonieren, machen einen Termin und finden gemeinsam eine Lösung :-)

Übrigens, ich habe gestern, als Mitarbeiterin der Hautarztpraxis Dr. Fuchs meine 1. Impfung mit Astrazenica erhalten. Keine Beschwerden! :-)  Ich freue mich, einen Beitrag leisten zu können, dass wir unser gewohntes Leben weiterführen können

Ganz besonders freue ich mich aber, Sie/Euch wiederzusehen, und eine schöne (Aus-)zeit bei mir haben Sie sich verdient...und eine schöne und gesunde Haut auch :-)

Schönes Wochenende und bis bald :-)

Ihre Tine Grootz



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